5.09 Hoch gepokert und viel verloren
Von Christoph Kleiner
Deggendorf. Pokern ist angesagt. Gerade bei jungen Erwachsenen hat sich das Kartenspiel in den letzten Jahren zur Freizeitbeschäftigung schlechthin entwickelt. Dabei könnte das Urteil, das das Deggendorfer Amtsgericht gestern gegen einen 27-Jährigen gefällt hat, dem Turnierspiel einen Dämpfer verpassen. 17 000 Euro muss der Deggendorfer zahlen, weil er in ganz Bayern Pokerturniere veranstaltet und dabei Auflagen verletzt hat, laut Staatsanwaltschaft „illegales Glücksspiel“.
Seit 2006 soll Thomas Z. 92 Turniere organisiert haben, in Wirtshäusern, Diskotheken und Vereinslokalen. Mitspielen durfte, wer zwischen sechs und 15 Euro Startgeld zahlte. Als Preise lockten Digitalkameras, Plasma-Fernseher oder, in der Finalrunde, eine Reise nach Las Vegas. Finanziert hatte der 27-Jährige die Preise mit den Startgeldern der Spieler. Genau das wurde ihm gestern zum Verhängnis. Denn laut Amtsgericht und Staatsanwaltschaft hört der Spaß auf, wenn Spieler die Möglichkeit haben, ihren Einsatz zurückzugewinnen. Dabei sei es egal, so Staatsanwalt Johann Duschl, ob der Gewinn in bar oder in Sachpreisen ausbezahlt werde. Legal könne das Spiel nur sein, wenn die Gewinne von Sponsoren gestellt und nicht aus den Einsätzen bezahlt werden.
Dazu kam, dass Thomas Z. Spielern, die aus dem Turnier ausschieden, die Möglichkeit gab, neu einzusteigen, wenn sie erneut das Startgeld bezahlten. „Das allein zeigt, dass die Startgelder Einsätze waren und kein Unkostenbeitrag“, argumentierte Duschl. Denn der Unkostenbeitrag sei mit dem ersten Betrag bereits abgedeckt. Auf die Mehrfachbeteiligung kamen die Behörden Thomas Z., nachdem ein Straubinger Polizeibeamter an einem Turnier teilgenommen hatte und sich dabei mehrfach neu ins Spiel „einkaufen“ konnte. „Sie haben damit die Weisungen, die Ihnen die Ordnungsämter gegeben haben, deutlich überschritten“, meinte Staatsanwalt Duschl zum Angeklagten.
Knapp 63 000 Euro soll Thomas Z. mit den Turnieren eingenommen haben. Das Geld behielt der 27-Jährige zwar nicht, sondern führte es als Lizenznehmer an die Deutsche Pokerliga ab, trotzdem sei es kurzzeitig in seiner Verantwortung gewesen. „Das Geld stammt aus einer illegalen Handlung und kann vom Staat eingezogen werden“, so Duschl. Einziehen wollte der Staatsanwalt die 63 000 Euro aber nicht nur von der Pokerliga, sondern auch von Thomas Z. „Ob Sie das Geld behalten oder nicht, spielt vor dem Gesetz keine Rolle“, erklärte er dem verdutzten Angeklagten. „Es geht nur um den Geldzufluss.“
Kopfschüttelnd folgten Thomas Z. und sein Anwalt Ewald Zachmann den Ausführungen. „Hier wird mit Kanonen auf Spatzen geschossen“, reagierte Zachmann. „In ganz Bayern wird gespielt, nur in Deggendorf greift man mit der vollen Härte des Gesetzes durch.“ Am Ende wollten es die beiden dann aber doch nicht auf einen Prozessgang durch die Instanzen ankommen lassen. „Ich bin von der Strafbarkeit überzeugt“, warnte sie Richter Dr. Markus Riedhammer. 75 Tagessätze zu je 40 Euro handelten Verteidiger und Staatsanwalt schließlich aus, dazu 14 000 Euro für das eingenommene Geld, das der mittlerweile arbeitslose und verschuldete Thomas Z. an die Pokerliga abgeführt hatte.
Staatsanwalt Duschl erhofft sich von dem Fall, an dem auch die Münchner Generalstaatsanwaltschaft Interesse gezeigt hatte, eine Signalwirkung auf andere Pokerveranstalter. „Bei Spielern und Veranstaltern muss ein Unrechtsbewusstsein geschaffen werden“, so Duschl. Mehrfachbeteiligung und Preise, die aus den Startgeldern bezahlt werden, seien illegal und kein öffentliches Vergnügen. Thomas Z. hat vom Turniereorganisieren fürs Erste genug. „Das ist mir zu gefährlich geworden“, sagte er noch im Gerichtssaal.